EU-Reifenlabel verstehen – So liest du es richtig

Seit Mai 2021 gilt das neue EU-Reifenlabel mit erweiterter Informationspflicht. Drei Kategorien, Klassen A–E und QR-Code für Zusatzinfos. So nutzt du das Label sinnvoll beim Reifenkauf.

Was ist das EU-Reifenlabel?

Seit 2012 ist das EU-Reifenlabel in der Europäischen Union Pflicht. Heute gilt die Verordnung (EU) 2020/740 vom 25. Mai 2020 (ABl. L 177 vom 5.6.2020, S. 1): Nach ihrem Artikel 18 ist sie ab dem 1. Mai 2021 anzuwenden und hat die frühere Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 mit Wirkung zum selben Tag aufgehoben.

Das Label bewertet drei Eigenschaften und zeigt die Klasse von A (bestes) bis E (schlechtestes) an — ähnlich wie beim Energieeffizienzlabel für Haushaltsgeräte.

Die drei Kategorien

1. Kraftstoffeffizienz (Rollwiderstand)

Ein niedriger Rollwiderstand bedeutet: Das Fahrzeug braucht weniger Energie zum Rollen — also weniger Kraftstoff (oder mehr Reichweite beim E-Auto). Wie viel das im Alltag ausmacht, hängt an Fahrzeug, Strecke und Fahrweise — eine allgemeingültige Literzahl je Klassensprung gibt es nicht, und wir nennen deshalb keine. Die Größenordnung benennt die Verordnung selbst: Auf die Reifen entfallen „20 % bis 30 % des Kraftstoffverbrauchs von Fahrzeugen", vor allem wegen des Rollwiderstands.

KlasseKraftstoffersparnis
ABeste Effizienz
BGut
CMittel (häufigste Klasse)
DSchlechter Rollwiderstand
EHoher Rollwiderstand

2. Nasshaftung

Die Nasshaftungsklasse steht für die Bremsleistung auf nasser Fahrbahn; gemessen wird nach Anhang 5 der UN-Regelung Nr. 117. Die Klassen sind in Anhang I Teil B der Verordnung über den Nasshaftungskennwert G definiert — für Pkw-Reifen (Klasse C1) gilt: A ab 1,55, B von 1,40 bis 1,54, C von 1,25 bis 1,39, D von 1,10 bis 1,24, E bei 1,09 und darunter. Jede Klasse entspricht damit einem festen Leistungsschritt. Wie viele Meter Bremsweg zwischen A und E liegen, hängt von Fahrzeug, Tempo und Fahrbahn ab; die Verordnung nennt dafür bewusst keine Meterzahl — kursierende Pauschalwerte stehen weder in ihr noch in der UN-Regelung.

Wichtigste Kategorie: Nasshaftung Die Nasshaftungsklasse ist aus Sicherheitsgründen die wichtigste Eigenschaft beim EU-Reifenlabel. Mindestens Klasse B empfehlenswert. Klasse A ist der Goldstandard.

3. Externes Rollgeräusch

Das Rollgeräusch wird in dB(A) angegeben und beschreibt, wie laut der Reifen von außen (für Anwohner, Passanten) klingt. Seit 2021 werden drei Klassen angezeigt:

  • A (1 Welle): mindestens 3 dB(A) unter dem Grenzwert LV.
  • B (2 Wellen): zwischen LV minus 3 dB(A) und dem Grenzwert.
  • C (3 Wellen): über dem Grenzwert LV — nicht „genau auf dem Grenzwert", wie oft zu lesen ist.

Neu seit 2021: QR-Code und Wintertauglichkeit

Das neue Label enthält einen QR-Code, der auf die EU-Produktdatenbank (EPREL) verlinkt. Dort findest du vollständige technische Daten, Testergebnisse und Zusatzinformationen zum Reifen — nützlich für detaillierte Vergleiche.

Außerdem zeigt das neue Label Piktogramme für:

  • Alpine-Symbol (3PMSF): Geprüft für winterliche Verhältnisse
  • M+S: Mud and Snow
  • Eisgriff-Symbol: Speziell für Eis geprüft (nur wenige Reifen)

Wie du das Label beim Kauf nutzt

Online-Reifenhändler zeigen das EU-Label beim Produkt. Beim Kauf empfiehlt sich folgende Prioritätenliste:

  1. Nasshaftung: Mindestens Klasse B, besser A — direkte Sicherheitsauswirkung
  2. Kraftstoffeffizienz: A oder B reduziert Verbrauch und CO₂
  3. Geräusch: Klasse A oder B für angenehme Fahrt
  4. Winter-Piktogramm: Pflicht wenn Ganzjahresreifen für Winter genutzt
Das Label ersetzt keinen Produkttest Das EU-Label gibt Orientierung, aber keine vollständige Aussage über die Qualität. ADAC-Testergebnisse, Stiftung Warentest und Fachzeitschriften testen Reifen umfangreicher — besonders für Schnee, Trockenhandling und Langzeitverhalten.
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Häufige Fragen

A ist die beste, E die schlechteste Klasse. Das Label bewertet drei Kategorien: Kraftstoffeffizienz (Rollwiderstand), Nasshaftung (Bremsweg auf nasser Fahrbahn) und externes Rollgeräusch. Je nach Kategorie hat eine bessere Klasse konkrete Auswirkungen auf Verbrauch, Bremsweg und Lärm.

Die Nasshaftungsklasse ist aus Sicherheitsgründen die wichtigste. Die Klassen sind in Anhang I Teil B der Verordnung (EU) 2020/740 über den Nasshaftungskennwert G definiert (Pkw-Reifen: A ab 1,55, E bei 1,09 und darunter). Eine pauschale Meterangabe enthält die Verordnung nicht. Mindestens Klasse B ist empfehlenswert, Klasse A ist der Bestwert.

Das EU-Reifenlabel ist seit 2012 für alle Pkw-Reifen Pflicht in der EU. Seit Mai 2021 gilt eine überarbeitete Version (EU-Verordnung 2020/740) mit erweitertem Informationsumfang und einem QR-Code, der auf die EU-Produktdatenbank (EPREL) verlinkt.

Nein. Das EU-Reifenlabel ist nur für neue Reifen Pflicht. Gebrauchtreifen werden ohne Label verkauft — ein weiterer Grund, beim Kauf von Gebrauchtreifen besonders vorsichtig zu sein.

Nasshaftung hat immer Vorrang — sie hat direkten Einfluss auf die Fahrsicherheit. Kraftstoffeffizienz beeinflusst den Verbrauch: Laut Verordnung (EU) 2020/740 entfallen 20 bis 30 Prozent des Kraftstoffverbrauchs auf die Reifen, vor allem über den Rollwiderstand. Eine allgemeingültige Literzahl je Klassensprung gibt es nicht.

Quellen

Die Rechtsangaben auf dieser Seite stammen aus den Verordnungstexten selbst, die Messwerte von der Stelle, die sie erhoben hat. Jede Quelle wurde am 17. September 2026 aufgerufen und an der Stelle gelesen, die die jeweilige Aussage trägt. Seiten von Reifenhändlern und anderen Ratgeberportalen stehen hier nicht: Wer Reifen verkauft, ist keine Quelle für Vorschriften und Messwerte über Reifen.

  • Verordnung (EU) 2020/740 vom 25. Mai 2020 über die Kennzeichnung von Reifen, ABl. L 177 vom 5.6.2020, S. 1; nach Artikel 18 gilt sie ab dem 1. Mai 2021 und hebt die Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 auf — Volltext auf EUR-Lex
  • UN-Regelung Nr. 117 der UNECE über Rollgeräuschemissionen, Nasshaftung und Rollwiderstand von Reifen (ABl. L 218 vom 12.8.2016, S. 1) — Fundstelle des Alpine-Symbols, in § 36 Absatz 4 StVZO in Bezug genommen. Ohne Link zitiert.
  • § 36 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), Bereifung und Laufflächen — Volltext auf gesetze-im-internet.de